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B2B Kaltakquise & UWG: Was wirklich erlaubt ist

Lesedauer: 6 Min.

§ 7 UWG regelt unzumutbare Belästigung im Marketing. Im B2C: Anrufe nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Im B2B: Anrufe sind erlaubt, wenn ein mutmaßliches Interesse besteht.

Mutmaßliches Interesse heißt: Dein Angebot muss zum Geschäftszweck der angerufenen Firma passen. Eine Werbeagentur ist mutmaßlich interessiert an SEO. Ein Hotel ist mutmaßlich interessiert an Buchungssoftware. Eine Bäckerei ist mutmaßlich nicht interessiert an Industrie-Schweißanlagen.

Das Kriterium prüfen wir vor jeder Kampagne, dokumentieren es und schulen unsere Closer entsprechend. Sauber bleibt sauber.

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